FSW Rechtsanwälte und Notare Stein und Partner PartG mbB in Lingen (Ems)

Tätigkeitsbereiche

Vertrauen durch Kompetenz

Notarangelegenheiten

Für die Errichtung notarieller Urkunden und die qualifizierte Beratung im Vorfeld umfasst unsere Kanzlei seit Jahrzehnten eine leistungsfähige Notarabteilung in Person der Notare Danny Hibbeler, Elmar Pöttering und Sebastian Grave, Frau Notarfachwirtin Kerstin von Morstein und einem Team von qualifizierten Mitarbeitern.

Notarangelegenheiten sind insbesondere der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken, erbrechtliche Nachfolgeregelungen wie Testamente und Erbverträge, insbesondere auch die Regelung landwirtschaftlicher Hofesnachfolge.

Auch die Gründung bzw. Errichtung von Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie alle denkbaren gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch die Beglaubigung von Unterschriften zur Vorlage bei Behörden oder Banken und vieles andere mehr fallen in den Verantwortungsbereich unserer Notare.

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Danny Hibbeler

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht 

elmar Pöttering

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Erbrecht,
 Familienrecht und  Agrarrecht

SEBASTIAN GRAVE

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Familienrecht

Arbeitsrecht

Unter Arbeitsrecht versteht man die Zusammenfassung der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Das Individualarbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite. Die Problemfelder in diesem Bereich sind enorm vielfältig und betreffen etwa Fragen zum Arbeitsvertrag und zu Vertragsänderungen, zur Abmahnung, Kündigung, zu Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüchen, Rauchen am Arbeitsplatz, Schutzvorschriften, Bewerbung, Mobbing, Gehaltsabrechnungen.

Das Kollektivarbeitsrecht betrifft das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Personalräten auf der einen und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite. Stichworte aus diesem Gebiet wären das Streikrecht, besondere Kündigungsschutzvorschriften für Betriebsratsmitglieder etc.

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Stephan Deermann

- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bau- und Architektenrecht

Das private Baurecht ist sehr komplex, denn Bauwerke entstehen aus dem Zusammenwirken von vielen Personen, die hierfür ganz verschiedene unternehmerische Leistungen erbringen. Für die dabei auftretenden Probleme gibt es eine Vielzahl von gesetzlichen und untergesetzlichen Normen, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die allgemeinen Vergabebestimmungen (VOB/A), die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), technische Vorschriften (DIN- und EN-Normen). Zur Anwendung und Auslegung dieser Vorschriften bedarf es genauer Kenntnis der jeweils aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung. 

Auch das Architektenrecht mit seinen besonderen Problemen der Vergütung und der Haftung erfordert Spezialwissen, ohne das eine sachgerechte Interessenvertretung kaum möglich erscheint.

Versäumnisse und Informationsmängel, die schon bei der Gestaltung der Verträge beginnen, können gerade im Baurecht sehr kostspielig werden. Es empfiehlt sich daher die Einholung qualifizierten Rechtsrates, bevor es zu Problemen kommt, umso mehr aber dann, wenn die Probleme schon zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzung geführt haben.

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Danny Hibbeler

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht

Familienrecht

Als Familienrecht bezeichnet man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das rechtliche Verhältnis von Familienmitgliedern zueinander und gegenüber Dritten regeln. Seit einigen Jahren rücken auch immer mehr die nicht ehelichen Lebensgemeinschaften und die sogenannten „Patchwork-Familien“ in den Mittelpunkt.

Im Mittelpunkt stehen Fragen des Getrenntlebens, der Ehescheidung, der Regelung des Umgangs der getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteile mit gemeinsamen Kindern, der Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern und getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten, dem Ausgleich von während der Ehe geschaffenen Vermögenswerten, der Hausratsteilung, etc.

Viele dieser Rechtsfragen können von erheblicher persönlicher, aber auch finanzieller Bedeutung für den weiteren Lebensweg der Betroffenen sein.

Die Beratung und Vertretung durch einen in diesem Bereich besonders erfahrenen Rechtsanwalt hilft, die eigenen Interessen möglichst wirksam und dauerhaft zu wahren.

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elmar Pöttering

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Erbrecht, 
 Familienrecht und für Agrarrecht

Sebastian Grave

- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Familienrecht

Verkehrsrecht und Schadenersatz

Wir alle nehmen nahezu täglich am Straßenverkehr teil. So nützlich auch unsere ausgeprägte Mobilität ist, so birgt sie doch auch Risiken. Immer wieder kommt es zu Verkehrsunfällen, meist „nur“ mit Blechschäden, teils aber auch mit schlimmen Folgen, die das Leben der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen oft von einem auf den anderen Tag einschneidend verändern.

Streit gibt es dann oftmals um die Schuldfrage, aber auch um die Höhe des vom Schädiger bzw. seiner Versicherung zu leistenden Schadenersatzes.

Eine Privatperson ist in der Regel überfordert, wenn es darum geht, ihre Ansprüche auf Schadenersatz zu erkennen oder durchzusetzen.

Oftmals legt sie die Abwicklung des Schadenersatzes in die Hände der Haftpflichtversicherung des Verursachers, obwohl diese im eigenen wirtschaftlichen Interesse bestrebt sein wird, die geschädigte Person über das Ausmaß der ihm zustehenden Rechte im Unklaren zu lassen.

Nur die Beiziehung eines erfahrenen Verkehrsrechtsanwaltes, der allein und ausschließlich den Interessen seines eigenen Mandanten verpflichtet ist, gewährleistet einen vollständigen Interessenausgleich zwischen Versicherung und geschädigter Person.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der Unfallschadenregulierung tätig. Ich bin seit vielen Jahren Vertragsanwalt des ADAC und damit oft erster Ansprechpartner für dessen Club-Mitglieder.

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Jens Bremenkamp

- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht
- ADAC-Vertragsanwalt

Kauf neuer oder gebrauchter Kraftfahrzeuge / Autorecht

Jeder deutsche Haushalt besitzt deutlich mehr als nur einen fahrbaren Untersatz und es herrscht ein reger Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen.

Treten Schwierigkeiten auf, wird es rechtlich und technisch schnell kompliziert und teuer!

In den letzten Jahren war der sogenannte "Abgasskandal", in den vor allem der Volkswagenkonzern verwickelt ist, in aller Munde. Auch unsere Kanzlei konnte zahlreichen geschädigten Verbraucherinnen und Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen. Die teilweise schon seit vielen Jahren genutzten Fahrzeuge konnten gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden, wobei die Geschädigten sich lediglich vergleichsweise geringe Nutzungsentgelte anrechnen lassen mussten. Ganz aktuell hat der Bundesgerichtshof Käuferinnen und Käufern fabrikneuer Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 einen Anspruch auf sogenannten Restschadenersatz zugesprochen. Dieser Anspruch verjährt erst nach Ablauf von 10 Jahren ab Kaufdatum, selbst wenn man sich bislang noch nicht durchringen konnte, Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Aber nicht nur der insoweit zu trauriger Berühmtheit gelangte des Volkswagenkonzerns ist betroffen, auch andere Motoren aus dem Volkswagenkonzern (EA 288), sowie andere Hersteller (Daimler, Fiat) sind in Manipulationsverdacht geraten.

Aber auch das "normale", ab Anfang des Jahres 2022 noch einmal grundlegend geänderte Kaufrecht birgt zahlreiche Chancen und Fallstricke:

Wann ist ein Fahrzeug mangelhaft, wann liegt nur Verschleiß vor? Was kann der Autohandel tun, um nicht ausufernder Rechte von Verbraucherseite ausgesetzt zu sein? Welche Rechte hat eine Verbraucherin / ein Verbraucher gegenüber der Verkäuferseite? Was ist zu tun, wenn der im Kaufvertrag der Hinweis auf einen Unfallschaden fehlt, wenn der Tacho oder die Abgaswerte manipuliert wurden? Was passiert, wenn die Reparatur nicht den erhofften Erfolg bringt oder überraschend teuer ausgefallen ist?

Die Rechtsprechung zu diesen Themen ist so umfangreich wie die Fallkonstellationen unterschiedlich sind. In der Regel verhilft auch hier nur qualifizierte anwaltliche Beratung zur bestmöglichen Durchsetzung der eigenen Ansprüche.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig auch auf dem Gebiet des Neu- oder Gebrauchtfahrzeugkaufes tätig. Ich bin seit vielen Jahren Vertragsanwalt des ADAC und damit oft erster Ansprechpartner für dessen Club-Mitglieder.

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Jens Bremenkamp

- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht
- ADAC-Vertragsanwalt

Verwaltungsrecht

Heute ist oft die Rede vom „schlanken Staat“ und seiner ebenso schlanken und bürgerfreundlichen Verwaltung. Tatsache ist indes, dass eine wahre Flut von Rechtsakten der Europäischen Union, nationalen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen die Rechtsbeziehungen des Staates in seiner Gesamtheit – also des Bundes, der Länder, der kommunalen Gebietskörperschaften, der Landkreise und Kommunen – zu seinen Bürgern regelt.

Der einzelne Bürger sieht sich regelmäßig hilflos einer Behörde gegenüber, die (zumindest in der Regel) über gut ausgebildete Mitarbeiter verfügt. Zur Herstellung von „Waffengleichheit“ ist es deshalb notwendig, dass er sich bereits frühzeitig der Hilfe eines Fachmannes bedient, der nicht nur die Regeln des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts einschließlich der jeweiligen besonderen Verfahrensregeln der einzelnen Rechtsgebiete, sondern insbesondere die materiellen Inhalte der jeweiligen Rechtsgebiete beherrscht. 

Dabei ist es erforderlich, den jeweils in Rede stehenden „Fall“ nicht ohne Bezug auf einen möglichen Verwaltungsprozess zu bearbeiten. Der Bürger – umso mehr sein Anwalt – muss wissen, wie weitreichend richterliche Kontrolle in einem Verwaltungsprozess ist. Je geringer sie ist, umso notwendiger ist es, bereits im Verwaltungsverfahren zu einem für alle Beteiligten brauchbaren Ergebnis zu gelangen. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Verwaltungsverfahren und sich oft anschließende Verwaltungsgerichtsverfahren lang andauern und häufig die Notwendigkeit von Zwischenregelungen in Form einstweiliger Anordnungen und Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Falle sofortiger Vollziehung erforderlich machen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass bereits während des Verfahrens vollendete Tatsachen geschaffen werden, die später nur unter großen Schwierigkeiten oder gar überhaupt nicht rückgängig zu machen sind.

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Klaus Siepker

Rechtsanwalt

(Freier Mitarbeiter)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und für Medizinrecht 

Straf- und Bußgeldsachen

Wen es trifft, der steckt in Schwierigkeiten: Polizei, Staatsanwaltschaft oder Behörden ermitteln wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit. Zumindest werden in der Vernehmung unangenehme Fragen gestellt, vielleicht droht auch eine Durchsuchung der Wohnung, schlimmstenfalls die Untersuchungshaft. Einmal Gesagtes ist kaum rückgängig zu machen.

Gerade in Straf- und Bußgeldverfahren ist die Macht der staatlichen Ermittlungsbehörden besonders spürbar.

Strafen können nicht nur erhebliche wirtschaftliche, sondern auch einschneidende gesellschaftliche Auswirkungen haben.

Es drohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen, Bußgelder, die Verhängung eines Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Nur die Beiziehung eines erfahrenen Verteidigers möglichst noch vor der ersten Vernehmung hilft, die Rechte eines Beschuldigten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder im Bußgeldverfahren effektiv zu wahren.

Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich seit jetzt über 25 Jahren als Verteidiger auf dem Gebiet der allgemeinen Strafsachen, der Verkehrsstrafsachen und der Ordnungswidrigkeitenverfahren tätig.

Meine weitere Qualifikation als Fachanwalt für Verkehrsrecht ergänzt sich aus meiner Sicht hiermit in idealer Weise.

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Jens Bremenkamp

- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht

Mietrecht

Wir alle sind im Laufe unseres Lebens vom Mietrecht betroffen, in erster Linie als Mieter*in oder als Vermieter*in von Wohn- oder Geschäftsräumen. Das Mietrecht kann darüber hinaus aber auch ganz andere Sachen als Räume betreffen, z.B. Kraftfahrzeuge.

Besonders bei der Wohn- und Geschäftsraummiete geht es oft um erhebliche finanzielle Interessen der Vermieterseite an der bestmöglichen Verwertung ihres Eigentums. Das Mietrecht umfasst gerade im Bereiche der Wohnraummiete zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der oftmals wirtschaftlich unterlegenen und sozial schutzbedürftigen Mietpartei dienen sollen.

Eine Kündigung trifft die Mietparteien, deren Lebensmittelpunkt durch die Wohnung bestimmt wird, in der Regel hart. Andererseits muss die Vermieterseite z.B. auf Mietzinsrückstände schnell und konsequent reagieren können.

Von hohem Streitpotential sind gerade angesichts der in letzter Zeit steil ansteigenden Energiekosten Beteiligungen der Mieter*innen an Renovierungsmaßnahmen, sowie die Umlage der Nebenkosten durch die Vermieterseite auf die Mieter*innen. Gerade diese Kosten werden mittlerweile als „zweite Miete“ bezeichnet und treffen Mieter*innen zuweilen hart.

Von besonderem Interesse für die Vermieter*in wird dagegen sein, diese Kosten soweit wie möglich auf die Mieter*in umzulegen. Umgekehrt wollen Mieter*innen nicht für Betriebskosten zahlen, die sie nicht schulden.

Kommt es zum Streit, ist eine anwaltliche Begleitung durch eine spezialisierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt unerlässlich, um die jeweiligen Interessen möglichst nachdrücklich, aber auch wirtschaftlich zu vertreten.
Oftmals kann unsere qualifizierte Beratung aber schon im Vorfeld helfen, das Streitpotential zumindest einzudämmen, wenn es nämlich um die korrekte Ausgestaltung der Verträge geht.

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Wibke Degen

- Rechtsanwältin
- Fachanwältin für   Miet- und  Wohnungseigentumsrecht 

Stephan Deermann

- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Arbeitsrecht 

Versicherungsrecht

Nach offiziellen Statistiken soll jeder Bundesbürger, Kleinkinder eingerechnet durchschnittlich über drei Versicherungsverträge verfügen.

Versichern lässt sich fast alles, sei es das allgemeine Haftpflichtrisiko, das Kraftfahrzeug, Gebäude, Unfall, Berufsunfähigkeit, das Leben und vieles mehr.

Kommt es jedoch zum Versicherungsfall, treten schnell Probleme mit den seitens der Versicherung vereinbarten Leistungen auf.

Grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls, angeblich falsche Angaben bei Vertragsabschluss, vorsätzliche oder fahrlässige Obliegenheitsverletzungen... Die Palette der Begründungen, mit denen Versicherungen heutzutage die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ablehnen, ist lang und die Rechtsprechung, die sich mit diesen Ablehnungsgründen befasst, fast unüberschaubar und sehr einzelfallbezogen.
Der juristisch nicht gebildete Versicherungsnehmer steht dem oftmals hilflos gegenüber.

Das ist umso schlimmer, als es oft kurze Fristen gibt, innerhalb derer der Versicherungsnehmer reagieren muss, soll ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung nicht bereits am Fristablauf scheitern.

Ohne eine qualifizierte Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt fällt es häufig schwer, die eigenen berechtigten Interessen durchzusetzen.

Rechtsanwalt Klaus Siepker befasst sich seit Jahren mit den in derartigen Fällen auftretenden Problemen, sowohl außergerichtlich, wie auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Rechtsanwalt Jens Bremenkamp ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht für alle versicherungsrechtlichen Streitigkeiten aus dem Gebiet der versicherbaren Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zuständig und erfahren.

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Klaus Siepker

Rechtsanwalt

(Freier Mitarbeiter)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und für Medizinrecht

Jens Bremenkamp

- Rechtsanwalt
- Fachanwalt für Verkehrsrecht 
und für Strafrecht

Medizinrecht

Das Medizinrecht kann uns alle betreffen: als Patient ebenso, wie als behandelnder Arzt, als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ebenso wie als privat versicherte Person.
Gerade die immerwährende Diskussion über den Umbau unserer Gesundheitssysteme zeigt, welchen Stellenwert das Medizinrecht für die gesamte Gesellschaft und damit auch für jeden Einzelnen besitzt.

Immer wieder kommt es zudem während der Behandlung einer Krankheit oder Verletzung oder während der Geburt zu tragischen Ereignissen, manchmal mit Folgen, die das Leben der Betroffenen und ihrer Familien nachhaltig und auf Dauer beeinflussen.

Die Frage, ob in einem solchen Fall das medizinische Personal nach juristischen Maßstäben ein Verschulden trifft mit der Folge, dass Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen, oder ob es sich um einen schicksalhaften Verlauf handelt, ist dann von existentieller Bedeutung.

Der Patient bzw. seine Angehörigen sind in der Regel nicht in der Lage, diese rechtlich schwierigen Fragen zu beantworten. Hinzu kommen oft unüberbrückbare Beweisschwierigkeiten, so dass über Erfolg und Misserfolg einer Klage oft die Frage entscheidet, ob der Patient oder der Arzt einen bestimmten Umstand beweisen muss.

Ohne qualifizierten anwaltlichen Beistand steht der juristische Laie hier auf verlorenem Posten.

Herr Rechtsanwalt Klaus Siepker ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig und erfahren. Er vertritt Patienten wie Ärzte außergerichtlich und gerichtlich.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat ihm daher gestattet, neben seiner Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt und der Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ zu führen. 

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Klaus Siepker

Rechtsanwalt

(Freier Mitarbeiter)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und für Medizinrecht

Agrarrecht

Als Landwirtschaftsrecht bezeichnet man die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsnormen, die die Landwirtschaft selbst, aber auch die Rechtsbeziehungen der Mitglieder landwirtschaftlich geprägter Familien untereinander.

Insbesondere fallen hierunter auch wichtige Fragen der Hofesnachfolge im Erbrecht und im Familienrecht. Mit dem Höferecht existieren im hiesigen Bereich erbrechtliche Sonderregelungen, die vom allgemeinen Erbrecht teilweise erheblich abweichen. Derartige Fragen bergen stets ein erhebliches Konfliktpotential und sind auch von teilweise existentieller wirtschaftlicher Bedeutung.

Daneben wird die Landwirtschaft in immer stärkerem Ausmaß vor allem in Fragen des Nachbarschutzes, des Immissionsschutzes, in Umwelt- oder Tierschutzfragen und der Gewährung oder Nichtgewährung von Subventionen durch nationale und europäische Verwaltungsvorschriften reglementiert.

Herr Rechtsanwalt Gerhard Feldmann ist auf diesem Gebiet seit vielen Jahren tätig und für unzählige Mandanten aus dem landwirtschaftlichen Bereich eine feste Größe.

Herr Rechtsanwalt Pöttering hat sich ebenfalls seit Jahren auf dieses komplexe Rechtsgebiet spezialisiert. Zum äußeren Zeichen besonderer Kenntnisse und Erfahrungen hat ihm der Vorstand der Rechtsanwaltskammer daher die Berechtigung verliehen, neben der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ und „Fachanwalt für Familienrecht“ nunmehr auch den Titel „Fachanwalt für Agrarrecht“ zu führen.

Da seit Jahren die Landwirtschaft zunehmend durch das Verwaltungsrecht bestimmt wird, insbesondere in Form von Fragen des Nachbarschutzes durch Immissionsschutzvorschriften, durch Fragen der Baugenehmigung oder der Subventionen, umfasst auch das Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Klaus Siepker, der zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist, immer stärker auch das Landwirtschaftsrecht.

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elmar Pöttering

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Erbrecht, 
 Familienrecht und für Agrarrecht

Klaus Siepker

Rechtsanwalt

(Freier Mitarbeiter)
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
und für Medizinrecht

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergehen.

In den nächsten Jahren werden nach Schätzung von Experten Billionenwerte vererbt und damit auch geerbt.

Die Problemfelder in diesem Bereich sind vielfältig. Es gibt Fragen zur Gestaltung eines Testamentes oder Erbvertrages, zu den Themen Erben und Vererben, zur Erbeinsetzung, zum Vermächtnis, dem Bestehen und der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, zur Erbenhaftung für Nachlassschulden und zur Erbausschlagung, zum Erbschaftskauf, zur Erbschafts- und zur Schenkungssteuer, zur Enterbung und zum Pflichtteilsanspruch, etc.
Dabei handelt es sich gerade beim Erbrecht um ein Gebiet, mit dem der juristische Laie schlecht vertraut ist, bei dem aber Informationsmängel zu teuren Fehlentscheidungen, aber auch zu unerwünschten Nachfolgeregelungen führen kann.

Rechtlich fundierte Antworten erhalten Sie nur bei einem in erfahrenen Rechtsanwalt und / oder Notar.

Die Rechtsanwälte Elmar Pöttering und Danny Hibbeler vertreten nach einem Erbfall die Interessen von Erbinnen und Erben kompetent, beraten als Notare, aber auch insbesondere künftige Erblasserinnen und Erblasser bei der Gestaltung erbrechtlicher Gestaltungen. Rechtsanwalt und Notar Elmar Pöttering ist als Fachanwalt für Agrarrecht darüber hinaus speziell auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Erb- und Höferechtes tätig, das sich besonders mit den Nachfolgeregelungen bei landwirtschaftlichen Betrieben befasst. Dies gilt auch für Herrn Rechtsanwalt und Notar a.D. Gerhard Feldmann, der bereits seit Jahrzehnten mit dieser Materie vertraut ist.

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elmar Pöttering

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Erbrecht, 
 Familienrecht und für  Agrarrecht

Danny Hibbeler

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht 

Handels- und Gesellschaftsrecht

Dieses Rechtsgebiet umfasst sowohl die besonderen Rechtsvorschriften der Kaufleute im innerstaatlichen und internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr, als auch das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften.

Welche Gesellschaftsform ist die richtige für meinen Betrieb, welche Vor- und Nachteile hat die Wahl der richtigen Gesellschaftsform, insbesondere für die persönliche Haftung des Unternehmers, wie wird eine Gesellschaft gegründet?

Die Beantwortung dieser Fragen sollte insbesondere der Existenzgründer einem auf diesem Gebiet umfassend erfahrenen Juristen überlassen.

Rechtsanwalt und Notar Danny Hibbeler, sowie Rechtsanwalt und Notar Elmar Pöttering als Fachanwalt für Agrarrecht haben sich durch langjährige praktische Tätigkeit und durch intensive Fortbildungsmaßnahmen auf die professionelle Beratung und Vertretung auf diesem wichtigen Rechtsgebiet spezialisiert. 

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Danny Hibbeler

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht 

elmar Pöttering

- Rechtsanwalt und Notar
- Fachanwalt für Erbrecht, 
 Familienrecht und für  Agrarrecht

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