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Versicherungsrecht

Nach offiziellen Statistiken soll jeder Bundesbürger, Kleinkinder eingerechnet durchschnittlich über drei Versicherungsverträge verfügen.

Versichern lässt sich fast alles, sei es das allgemeine Haftpflichtrisiko, das Kraftfahrzeug, Gebäude, Unfall, Berufsunfähigkeit, das Leben und vieles mehr.
Die Zahlung der vereinbarten Versicherungsprämie an die Versicherung gestaltet sich denn auch meist problemlos.

Kommt es jedoch zum Versicherungsfall, treten schnell Probleme mit den seitens der Versicherung vereinbarten Leistungen auf.
Grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls, angeblich falsche Angaben bei Vertragsabschluss, vorsätzliche oder fahrlässige Obliegenheitsverletzungen... Die Palette der Begründungen, mit denen Versicherungen heutzutage die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen ablehnen, ist lang und die Rechtsprechung, die sich mit diesen Ablehnungsgründen befasst, fasst unüberschaubar und sehr einzelfallbezogen.

Der juristisch nicht gebildete Versicherungsnehmer steht dem oftmals hilflos gegenüber.

Das ist umso schlimmer, als es oft nicht allzu lange Fristen gibt, innerhalb derer der Versicherungsnehmer reagieren muss, soll ein durchaus bestehender Anspruch auf eine Versicherungsleistung nicht allein aufgrund des Fristablaufs scheitern.

Ohne eine qualifizierte Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt fällt es häufig schwer, die eigenen berechtigten Interessen durchzusetzen.

Rechtsanwalt Klaus Siepker befasst sich seit Jahren mit den in derartigen Fällen auftretenden Problemen, sowohl außergerichtlich, wie auch im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Rechtsanwalt Jens Bremenkamp ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht für alle versicherungsrechtlichen Streitigkeiten aus dem Gebiet der versicherbaren Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr zuständig und erfahren.

Ansprechpartner zum Thema
Klaus Siepker

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Jens Bremenkamp

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