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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Wen es trifft, der steckt in Schwierigkeiten: Polizei, Staatsanwaltschaft oder Behörden ermitteln wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit. Zumindest werden in der Vernehmung unangenehme Fragen gestellt, vielleicht droht auch eine Durchsuchung der Wohnung, schlimmstenfalls eine längere oder kürzere Inhaftierung.

Gerade in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Macht der staatlichen Ermittlungsbehörden besonders spürbar.

Strafen können nicht nur erhebliche wirtschaftliche, sondern auch durchaus einschneidende gesellschaftliche Auswirkungen haben.

Es drohen Geldstrafen, teils hohe Bußgelder, Freiheitsstrafen mit, schlimmstenfalls ohne Bewährung. 

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter, welche andererseits als Opfer einer Straftat?

Nur die möglichst schnelle Beiziehung eines Verteidigers oder Beistandes hilft, die Rechte eines Beschuldigten oder sonst Betroffenen möglichst vollständig und nachhaltig zu wahren.

Rechtsanwalt Jens Bremenkamp ist seit  Jahren auf dem Gebiet der Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten tätig. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat ihm deshalb die Berechtigung verliehen, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Da gerade auch die Teilnahme am Straßenverkehr besondere Risiken birgt, sich strafbar zu machen oder ordnungswidrig zu verhalten, und Rechtsanwalt Bremenkamp auch dort intensiv tätig ist, wird dieser Fachanwaltstitel durch den des „Fachanwaltes für Verkehrsrecht“ aus Sicht von Rechtsanwalt Bremenkamp in idealer Weise ergänzt. 

Ansprechpartner zum Thema
Jens Bremenkamp

Jens Bremenkamp

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
ADAC-Vertragsanwalt
Telefonnummer 0591 91243-24 Sekretariat
Mail mail@fswrechtsanwaelte.de
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