Mietrecht
Fast jeder ist vom Mietrecht betroffen, sei es als Mieter oder als Vermieter von Wohn- oder Geschäftsräumen. Das Mietrecht betrifft darüber hinaus nicht nur Räume, sondern auch anderweitige Sachen.Besonders bei der Wohn- und Geschäftsraummiete aber geht es um erhebliche finanzielle Interessen des Vermieters an der bestmöglichen Verwertung seines Eigentums. Das Mietrecht umfasst gerade im Bereiche der Wohnraummiete zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz des oftmals wirtschaftlich unterlegenen und sozial schutzbedürftigen Mieters dienen sollen.
Eine Kündigung trifft den Mieter, dessen Lebensmittelpunkt durch die Wohnung bestimmt wird, in der Regel hart. Andererseits muss der Vermieter z.B. auf Mietzinsrückstände schnell und konsequent reagieren können.
Von hohem Streitpotential sind gerade angesichts steigender Energiekosten Beteiligungen des Mieters an Renovierungsmaßnahmen, sowie die Umlage der Nebenkosten durch den Vermieter auf den Mieter. Gerade diese Kosten werden mittlerweile als „zweite Miete“ bezeichnet und treffen den Mieter zuweilen hart.
Von besonderem Interesse für den Vermieter wird sein, diese Kosten soweit wie möglich auf den Mieter umzulegen, während der Mieter nicht für Betriebskosten zahlen will, die er dem Vermieter nicht schuldet.
Kommt es zum Streit, ist die Vertretung durch eine erfahrene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in den meisten Fällen unerlässlich, um die jeweiligen Interessen möglichst nachdrücklich, aber auch wirtschaftlich zu vertreten.
Oftmals kann qualifizierte Beratung aber schon im Vorfeld helfen, das Streitpotential zumindest einzudämmen, wenn es nämlich um die korrekte Ausgestaltung der Verträge geht.
Die Rechtsanwältinnen Wibke Degen und Kerstin Fischer und Herr Rechtsanwalt Stephan Deermann sind erfahrene Streiter auf dem Gebiet des Mietrechtes, so dass sowohl die Interessen von Vermietern, wie auch von Mietern bei ihnen gut aufgehoben sind. Rechtsanwältin Degen ist als Zeichen besonderer Kenntnisse und Erfahrungen auf diesem Gebiet durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer die Berechtigung verliehen worden, neben der Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ diejenige einer „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.
Ansprechpartner zum Thema
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Wibke DegenRechtsanwältinFachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Kerstin Fischer LL.M.Rechtsanwältin
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Stephan DeermannRechtsanwaltFachanwalt für Arbeitsrecht
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