Medizinrecht
Das Medizinrecht kann uns alle betreffen: als Patient ebenso, wie als behandelnder Arzt, als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ebenso wie als privat versicherte Person.Gerade die immerwährende Diskussion über den Umbau unserer Gesundheitssysteme zeigt, welchen Stellenwert das Medizinrecht für die gesamte Gesellschaft und damit auch für jeden Einzelnen besitzt.
Immer wieder kommt es zudem während der Behandlung einer Krankheit oder Verletzung oder während der Geburt zu tragischen Ereignissen, manchmal mit Folgen, die das Leben der Betroffenen und ihrer Familien nachhaltig und auf Dauer beeinflussen.
Die Frage, ob in einem solchen Fall das medizinische Personal nach juristischen Maßstäben ein Verschulden trifft mit der Folge, dass Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bestehen, oder ob es sich um einen schicksalhaften Verlauf handelt, ist dann von existentieller Bedeutung.
Der Patient bzw. seine Angehörigen sind in der Regel nicht in der Lage, diese rechtlich schwierigen Fragen zu beantworten. Hinzu kommen oft unüberbrückbare Beweisschwierigkeiten, so dass über Erfolg und Misserfolg einer Klage oft die Frage entscheidet, ob der Patient oder der Arzt einen bestimmten Umstand beweisen muss.
Ohne qualifizierten anwaltlichen Beistand steht der juristische Laie hier auf verlorenem Posten.
Herr Rechtsanwalt Klaus Siepker ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig und erfahren. Er vertritt Patienten wie Ärzte außergerichtlich und gerichtlich.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Oldenburg hat ihm daher gestattet, neben seiner Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt und der Fachanwaltschaft für Verwaltungsrecht den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ zu führen.
Ansprechpartner zum Thema
![]() |
Klaus SiepkerRechtsanwaltFachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Medizinrecht
|
||||||



