Landwirtschaftsrecht
Als Landwirtschaftrecht bezeichnet man die Gesamtheit der geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsnormen, die die Landwirtschaft selbst, aber auch die Rechtsbeziehungen der Mitglieder landwirtschaftlich geprägter Familien untereinander.Schließlich fallen hierunter auch wichtige Fragen der Hofesnachfolge. Mit dem Höferecht existieren im hiesigen Bereich erbrechtliche Sonderregelungen, die vom allgemeinen Erbrecht teilweise erheblich abweichen und die Rechtsbeziehungen der Hofeserben zu den weichenden Nachkommen ebenso regeln, wie diejenigen zu den Hofesübergebern, sofern die Übergabe zu Lebzeiten erfolgt, was häufig der Fall ist. Derartige Fragen bergen stets ein erhebliches Konfliktpotential und sind auch von teilweise existentieller wirtschaftlicher Bedeutung.
Herr Rechtsanwalt Gerhard Feldmann ist auf diesem Gebiet seit vielen Jahren tätig und für unzählige Mandanten aus dem landwirtschaftlichen Bereich eine feste Größe.
Herr Rechtsanwalt Pöttering hat sich ebenfalls seit Jahren auf dieses komplexe Rechtsgebiet spezialisiert. Zum äußeren Zeichen besonderer Kenntnisse und Erfahrungen hat ihm der Vorstand der Rechtsanwaltskammer daher die Berechtigung verliehen, neben der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ und „Fachanwalt für Familienrecht“ nunmehr auch den Titel „Fachanwalt für Agrarrecht“ zu führen.
Da seit Jahren die Landwirtschaft zunehmend durch das Verwaltungsrecht bestimmt wird, insbesondere in Form von Fragen des Nachbarschutzes durch Immissionsschutzvorschriften, durch Fragen der Baugenehmigung oder der Subventionen, umfasst auch das Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Klaus Siepker, der zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist, immer stärker auch das Landwirtschaftrecht.
Ansprechpartner zum Thema
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Elmar PötteringRechtsanwaltFachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Agrarrecht
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Klaus SiepkerRechtsanwaltFachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Medizinrecht
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Gerhard FeldmannRechtsanwaltDipl. Kaufmann Notar a.D.
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