Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, durch die Vermögensrechte und Vermögenspflichten aus Anlass des Todes einer Person auf eine andere Person übergehen.In den nächsten Jahren werden nach Schätzung von Experten Billionenwerte vererbt und damit auch geerbt.
Die Problemfelder in diesem Bereich sind vielfältig. Es gibt Fragen zur Gestaltung eines Testamentes oder Erbvertrages, zu den Themen Erben und Vererben, zur Erbeinsetzung, zum Vermächtnis, dem Bestehen und der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, zur Erbenhaftung für Nachlassschulden und zur Erbausschlagung, zum Erbschaftskauf, zur Erbschafts- und zur Schenkungssteuer, zur Enterbung und zum Pflichtteilsanspruch, etc.
Dabei handelt es sich gerade beim Erbrecht um ein Gebiet, mit dem der juristische Laie schlecht vertraut ist, bei dem aber Informationsmängel zu teuren Fehlentscheidungen, aber auch zu unerwünschten Nachfolgeregelungen führen kann.
Viele Fragen zu diesem Thema lassen sich nur von einem in diesem Fachbereich erfahrenen Rechtsanwalt beantworten.
Rechtsanwalt und Notar Erk Winkelmann ist seit Jahrzehnten mit der Problematik eng vertraut.
Herr Rechtsanwalt Gerhard Feldmann ist darüber hinaus seit Jahrzehnten speziell auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Erb- und Höferechtes tätig, das sich besonders mit den Nachfolgeregelungen bei landwirtschaftlichen Betrieben befasst.
Ansprechpartner zum Thema
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Erk WinkelmannRechtsanwalt und NotarFachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schlichter / Schiedsrichter in Bausachen nach SOBau
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Gerhard FeldmannRechtsanwaltDipl. Kaufmann Notar a.D.
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