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Bau- und Architektenrecht

Der Bereich des Privaten Baurechts ist sehr komplex, denn Bauwerke entstehen aus dem Zusammenwirken von vielen Personen, die hierfür unternehmerische Leistungen erbringen. Die dabei auftretenden Probleme sind allein auf der Grundlage der gesetzlichen Normen, dem BGB, den allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A), den allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), den technischen Vorschriften (DIN-Normen) nicht zu lösen, weil all diese Normen den Besonderheiten des Bauvertrages und der damit gegebenen Probleme nicht gerecht werden.

Um diese Probleme zu lösen, bedarf es daher zusätzlich der Kenntnis der höchst richterlichen Rechtssprechung.

Auch das Architektenrecht mit seinen besonderen Problemen der Vergütung und der Haftung erfordert höchste Kenntnisse, um eine sachgerechte Interessenvertretung vornehmen zu können.

Gerade Versäumnisse und Informationsmängel, die schon bei der Gestaltung der Verträge beginnen, können sehr kostspielig werden. Deshalb ist es unumgänglich, sich qualifizierten Rechtsrat zu holen, sowohl, bevor es zu Problemen kommt, als auch dann, wenn die Probleme schon im Prozessstadium sind.

Rechtsanwalt und Notar Erk Winkelmann ist ausgewiesener Kenner dieser Materie, in der er seit über 25 Jahren tätig ist. Ihm ist nicht nur vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Oldenburg die Berechtigung verliehen worden, zusätzlich zur Berufsbezeichnung des Rechtsanwalts und Notars den Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ zu führen. Er ist darüber hinaus durch die Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Deutschen Anwaltsvereins berufen, Schlichter und Schiedsrichter nach der Schlichtungsordnung für Bausachen zu fungieren. Außerdem ist Rechtsanwalt Winkelmann Mitglied der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein und Mitglied des Zulassungsausschusses für die Fachanwälte „für Bau- und Architektenrecht“ im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg.

Ansprechpartner zum Thema
Erk Winkelmann

Erk Winkelmann

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Schlichter / Schiedsrichter in Bausachen nach SOBau
Telefonnummer 0591 91243-24 Sekretariat
0591 91243-40 Notariat
Mail mail@fswrechtsanwaelte.de
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Danny Hibbeler

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Rechtsanwalt
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